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So fnden Sie uns: NiedersachsenNAVIGATOR
Gymnasium Rhauderfehn
Werftstraße 2
26817 Rhauderfehn
Tel.: (04952 - 82 73- 0)
Fax: (04952- 82 73- 18)
Lehrerzimmer ( 04952- 82 73 - 20
Hauptsekretariat+Sekundarstufe I: Frau B. Schwermer 07.15 -13.15 h , Frau S. Steenhoff: Mo.-Do.: 13.45-15.45h Tel.: 04952 - 82 73 0
Sekretariat Sekundarstufe II: Frau T. Leenders Mo./Di. 07.30-11.45 h Tel.: 04952 - 8273-23
E-Mail: leitung@gymnasium-rhauderfehn.de
E-Mail: sekretariat@gymnasium-rhauderfehn.de
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@gymnasium-rhauderfehn.de
E-Mail: oberstufe@gymnasium-rhauderfehn.de
E-Mail: begabtenfoerderung@gymnasium-rhauderfehn.de
E-Mail: beratungslehrer@gymnasium-rhauderfehn.de
E-Mail: heilpaedagogik@gymnasium-rhauderfehn.de
E-Mail: klimaschutzbeauftragte@gymnasium-rhauderfehn.de
E-Mail: wi-proten-platt@gymnasium-rhauderfehn.de
E-Mail Schülervertretung: sv@gymnasium-rhauderfehn.de
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Schulleitungsteam |
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Wie muß eine Krankmeldung erfolgen? |
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Krankmeldung: Wir bitten die Eltern, spätestens am 3.Tag uns die Erkrankung ihrer Kinder zu melden. Das ist auch telephonisch im Laufe des Vormittags möglich über das Sekretariat (Tel.: 04952-82 73 0), Frau Schwermer wird die Klassenleitung verständigen. Das gilt auch für die volljährigen SchülerInnen; bei anstehender Klausurversäumnis in der Oberstufe ist unverzüglich Meldung per Telephon oder E-Mail zu erstatten! Sportbefreiung: Bitte geben Sie Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter eine schriftliche Entschuldigung mit. Zur Erlaßlage: "[...] 2. Befreiung vom Sportunterricht (Grundsätze zum Schulsport.RdErl. d. MK vom 1. 1. 2005 - 23.6- 52100/1 in der jeweils geltenden Form) 2.1 Die den Sportunterricht erteilende Lehrkraft kann Schülerinnen und Schüler bis zur Dauer eines Monats von der Teilnahme am Sportunterricht oder von bestimmten Teilbereichen befreien. Diese Schülerinnen und Schüler sind nach Maßgabe ihrer Beeinträchtigung grundsätzlich zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden. 2.2 Die über einen Monat hinausgehende Befreiung spricht die Schulleitung auf schriftlich begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers aus. Hierfür kann sie die Beibringung eines ärztlichen Attestes oder einer ärztlichen gutachtlichen Äußerung verlangen. Die Kosten des Attestes oder der gutachtlichen Äußerung tragen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler.
2.3 Während der Menstruation nehmen die Schülerinnen grundsätzlich am Sportunterricht teil. Sie sollen angeleitet werden, zunehmend selbstständig entscheiden zu können, wie die individuelle körperliche Belastung während der Menstruation bemessen sein kann und an welchen Teilen des Sportunterrichts sie sich beteiligen können.[...]" Sie können uns in beiden Fällen aber auch eine E-Mail schicken, siehe unter Formulare. Wir wünschen gute Besserung !
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Ich möchte mit einer Lehrerin/ einem Lehrer meines Kindes sprechen! |
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Bitte geben Sie Ihrem Kind Ihre Telephonnummer und Terminwunsch für das Gespräch, bzw. informieren Sie das Sekretariat; es erfolgt alsbaldiger Rückruf des Kollegen/ der Kollegin!! |