Der Sieg (1. Platz) des Profilkurses "Praktische Informatik", Jg. 8,  beim First-Lego-League-Wettbewerb in Oldenburg, 19.11.2011 (s.u.)

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Am Gymnasium Rhauderfehn wird gemäß Konferenzbeschluß 2005, seit Eintritt der ersten Klassen 6 in die Jahrgangsstufe 7 zum Schuljahr 2005/2006, nach der Stundentafel 1 unterrichtet. Diese Stundentafel (s.u.) sieht für die Jahrgangsstufen 7-9 verpflichtende Kurse vor, die eine Profilbildung ermöglichen. An unserer Schule werden Profilpakete geschnürt, die aus der Kombination verschiedener Fächer folgende Profile ergeben:

Eine Evaluation dieser Art von Profilbildung im Sommer 2008 bei den Elftklässlern 2010 ergab ein positives Bild und ermutigende Rückmeldungen.


 

Jg.8/2011/2012 Profilkurs "Praktische Informatik beim Oldenburger Wettbewerb Sieger beim First-Lego-League-Wettbewerb in Oldenburg am 19.11.2911

Jg. 9/2010/2011 Profilkurs Medien: Unser ZEIT-Projekt

Jg. 9/2010/2011 Profilkurs Stadt: "Uns Kölle"

Jg. 7/2008/2009 Profilkurs "Europa" mit TeilnehmerInnen einer  internationalen Jugendleiterbegegnung

Jg. 7/2008/2009  Profilkurs "Europa" im Gespräch mit englischen Gästen einer internationalen Jugendleiterbegegnung

   

2010/2011: Jg. 7 Profilkurs "Big Band" * Jg. 9 Profilkurs Stadt * Profilkurs "Darstellendes Spiel * Kl. 6LF

Produktion des Wettbewerbsbeitrags 2010: "Alle für eine Welt für alle"

 

" [...] 3.4 Zur Bildung von Profilen kann nach Entscheidung des Schulvorstands abweichend von Nr. 3.3 Wahlpflichtunterricht eingerichtet werden. Der Wahlpflichtunterricht wird in der Regel

klassenübergreifend erteilt. Für den Unterricht werden die Stunden nach Buchstabe B (Profilunterricht) der Stundentafel 1 verwendet. Der Wahlpflichtunterricht umfasst folgende Fachbereiche

und Fächer:

3.4.1 Folgende Fächer können in den Wahlpflichtunterricht aufgenommen werden, sofern an der Schule für diese Fächer eine Unterrichtsgenehmigung erteilt ist: Informatik, Pädagogik,

Philosophie, Rechtskunde, Wirtschaftslehre, Ernährungslehre mit Chemie und DarstellendesSpiel.

 

3. 4.2 Die Schülerinnen und Schüler belegen im Wahlpflichtunterricht entweder eine weitere Fremdsprache als dritte Pflichtfremdsprache oder zwei Fächer in einem anderen Fachbereich

oder in zwei verschiedenen anderen Fachbereichen. Die Leistungen in Wahlpflichtfächern werden zensiert und sind versetzungs- und abschlusswirksam.

 

3.4.3 Wahlpflichtunterricht ist nach den Möglichkeiten der Schule einzurichten. Ein Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf ein bestimmtes Angebot besteht nicht. Es sind Angebote aus verschiedenen Fachbereichen einzurichten; darunter soll mindestens ein Angebot aus dem fremdsprachlichen Fachbereich und müssen mindestens zwei nicht sprachliche Angebotesein. Wahlpflichtunterricht kann schuljahrgangs- und schulübergreifend durchgeführt werden.

 

3.4.4 Die Entscheidung der Schülerinnen und Schüler für einen bestimmten Wahlpflichtunterricht gilt im Regelfall für die Schuljahrgänge 7 bis 9. Im Ausnahmefall kann auf Antrag der

Erziehungsberechtigten und mit Zustimmung der zuständigen Klassenkonferenz ein Fach nach einem Schuljahrgang gewechselt werden. In einem solchen Fall sind die fehlenden Kenntnisse von den Schülerinnen und Schülern selbstständig nachzuholen.

 

(Quelle: Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums

RdErl. d. MK v. 3.2.2004 - 303-81011, geändert durch RdErl. d. MK v. 11.5.2006 -33-81011

(SVBl. S. 247), geändert durch RdErl. d. MK v. 13.6.2008 – 33-81011 (SVBl. S. 204) und

geändert durch RdErl. d. MK v. 5.3.2009 – 33-81011 (SVBl. S. 95))