Schulordnung

Schulordnung des Albrecht-Weinberg-Gymnasiums

Als Schulgemeinschaft verbringen wir alle einen großen Teil des Tages miteinander in der Schule. Zur Erleichterung unseres gemeinsamen Arbeitens und Lernens und zur Vorbeugung von Problemen, die das Zusammenleben vieler Menschen auf engem Raum mit sich bringen kann, ist es deshalb wichtig, dass wir uns an bestimmte Regeln entsprechend unserem Schulmotto „Langsam und leise, friedlich und freundlich“ halten, die in den Erlassenbeschriebenen Grundsätze und die Anweisungen des Schulpersonals befolgen. Dazu gehört die Bereitschaft miteinander zu sprechen, andere Menschen zu achten, tolerant miteinander umzugehen sowie die Befolgung der für das Schulleben geltenden Erlasse und die Beachtung der folgenden Grundsätze:

Verhalten auf dem Schulgelände, bei den Fahrradständern und am Busbahnhof:

  1. Wir nehmen auf dem Schulhof Rücksicht auf die Spiele und Beschäftigungen anderer. Ballspiele können wir in den großen Pausen auf dem Schulhof spielen.Dabei achten wir jedoch darauf, weder uns noch andere zu gefährden. Das Werfen mit Eicheln und anderen Gegenständen, das Schneeballwerfen und das so genannte „Einseifen“ sind untersagt.
  2. Wir halten Ordnung auf dem gesamten Schulgelände. Unseren Teil des Ordnungsdienstes erledigen wir gewissenhaft. Mit Rücksicht auf unsere Umwelt vermeiden wir Müll.
  3. Die Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs I verlassen das Schulgrundstück nicht unbefugt, d.h. ohne besondere Erlaubnis. Dies gilt insbesondere in den Pausen. In der Mittagspause ist das Verlassen des Schulgeländes ausschließlich zur Besorgung der Mittagsverpflegung statthaft. Dies gilt auch für Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die unterrichtsfrei haben und auf eine spätere Fahrgelegenheit angewiesen sind (siehe § 62 NSchG).
  4. Wir gehen mit dem Eigentum anderer und mit dem der Schule sorgfältig um. Beschädigungen am Inventar oder an Gebäudeteilen und Anlagen melden wir unverzüglich im Sekretariat.
  5. Während des gesamten Unterrichtstages und bei Schulveranstaltungen schalten wir unsere Handys und andere Multimediageräte stumm.
  6. Um Unfälle, Verletzungen etc. am Busbahnhof zu vermeiden, befolgen wir die Anweisungen der Aufsicht, drängeln und stoßen wir nicht. Wir bleiben auf den Bürgersteigen, bis der Bus steht.
  7. Wir stellen unsere Fahrräder an bei den dafür vorgesehenen Stellplätzen ab und schließen sie ab.

Verhalten im Gebäude

  1. In den großen Pausen verlassen die Klassen, unverzüglich Räume und Flure. Bei einem Raumwechsel dürfen wir unsere Taschen in den ersten fünf Minuten der Pause im Klassenraum oder vor dem Fachraum abstellen, ohne allerdings den Durchgang und die Fluchtwege zu versperren. Für Wertgegenstände (z.B. Taschenrechner, digitale Endgeräte etc.) sind wir selbstverantwortlich. In der Regenpause können wir im Schulgebäude bleiben, solange wir uns ruhig verhalten. Die Regenpause wird durch ein zweites Klingelzeichen angezeigt.
  2. Um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, rennen und toben wir nicht und spielen nicht mit Bällen auf den Fluren und in den Räumen.
  3. Die 5 Minuten-Pausen dienen vor allem dem Raum- oder Lehrerwechsel. Deshalb bleiben wir nach Möglichkeit im Unterrichtsraum. Bei Doppelstunden entscheidet die Lehrkraft über den Zeitpunkt einer Pause.
  4. Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen hängen wir unsere Mäntel oder Jacken an die Flurgarderoben. Um dem Diebstahl unseres Geldes und unserer Wertsachen vorzubeugen, bewahren wir diese nicht in den Mänteln oder Jacken auf. Diebstähle melden wir unverzüglich im Sekretariat.
  5. Zugang zum Verwaltungsflur haben Schülerinnen und Schüler, außer in Notfällen, nur in den großen Pausen. Vom Telefon im Verwaltungsflur führen sie keine Privatgespräche. Dringende Gespräche führen Schülerinnen und Schüler mit den Lehrern und Lehrerrinnen nur am Ende der großen Pausen. Wenn es um eigene Angelegenheiten geht, kommen sie alleine ins Sekretariat oder zum Lehrerzimmer.
    Den Sanitätsraum suchen sie nur nach Anmeldung im Sekretariat auf.

In den Unterrichtsräumen

  1. Wir räumen am Ende einer Stunde unseren Platz leer. Wir achten vor allem auf die Sicherheit und Aufbewahrung unsere elektronischen Geräte, für die wir selbst verantwortlich sind. Unsere Taschen stellen wir unter den Tisch.
  2. Wir unterstützen den Ordnungsdienst, der während des gesamten Schulvormittags für die Ordnung im Klassenraum zuständig ist.
  3. In Fachräumen halten wir uns nur unter Aufsicht einer Lehrkraft auf. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist dort nicht gestattet

(Version 2 Stand 01.09.2011 ex 28.01.2011 in Kraft gesetzt: 03.02.2011) überarbeitet 20.02.2020

Verhalten im Gebäude der Erich Kästner Schule

Ab August 2020 gehören zu den Räumlichkeiten des Gymnasiums Rhauderfehn auch drei Räume, die im Gebäude der Erich Kästner Schule liegen. Im Interesse eines freundlichen Miteinanders gelten folgende Regeln:

    1. Wir nutzen ausschließlich den Flur der Erich Kästner Schule, an dem die betreffenden Unterrichtsräume liegen. Wir nutzen den Haupteingang.
    2. Wir benutzen die Toilettenanlagen im Hauptgebäude des Gymnasiums. Die Toilettenanlage der Erich Kästner Schule suchen wir ausschließlich im Bedarfsfall während des Unterrichts auf.
    3. In den Pausen halten wir uns in den Unterrichtsräumen, auf unserem Schulhof oder auf der Rasenfläche bei der Skulptur auf.
    4. Auf dem Flur benutzen wir nicht das Smartphone oder andere Multimediageräte.
    5. Wir verhalten uns freundlich und respektvoll gegenüber den Schüler*innen, Lehrkräften und sonstigen Mitarbeiter*innen der Erich Kästner Schule. Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen.

Weitere Regelungen:

Grundsätzlich werden in den neuen Räumen Schüler*innen der Oberstufe unterrichtet. Die Türen der drei Unterrichtsräume bleiben grundsätzlich unverschlossen (die Schlösser sind in die Schließanlage des Gymnasiums eingebunden); die Schüler*innen des Gymnasiums dürfen sich in den Räumen aufhalten. Schüler*innen der Erich Kästner Schule betreten die Räume des Gymnasiums nicht.

Im Bedarfsfall werden die Schüler*innen von Kolleg*innen des Gymnasiums beaufsichtigt. Grundsätzlich erscheint angesichts des Alters der Schüler*innen und der bisherigen Erfahrung eine gesonderte Aufsicht nicht nötig.

Auf pünktliches Erscheinen der Lehrkräfte ist zu achten. Kolleg*innen des Gymnasiums nutzen ausschließlich die eigene technische Infrastruktur (IT, Kopiergeräte etc.). Für die Nutzung der Lehrertoiletten steht im Sekretariat der EKS ein Schlüssel zur Verfügung. Motorisierte Schüler*innen des Gymnasiums sollen ausschließlich den Parkplatz bei der Sporthalle nutzen. Die Parkplätze in der Stichstraße werden vorrangig von EKS-Lehrkräften genutzt.

Ergänzung Aug 2020

 

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