Einschulung 5. Jahrgang
Zu unserem Tag der Begegnungen am Freitag, 28. März 2025, laden wir die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen und ihre Eltern von 14:00 – 17:30 Uhr herzlich ein, um unsere Schule näher kennenzulernen.
Anmeldungen für den 5. Jahrgang für das Schuljahr 2025/2026:
Dieses Jahr führen wir erstmalig Online-Anmeldungen durch.
Schritt 1:
Ab Montag, dem 31. März, bis Mittwoch, den 02. April, finden Sie hier einen Link, unter welchem Sie Ihr Kind in Ruhe von zu Hause aus anmelden. Bitte lesen Sie vorher unsere Informationsbroschüre zu unserem Schulbetrieb (bald hier verlinkt).
Schritt 2:
Es ist dann zusätzlich nötig, dass Sie zu den unten angegebenen Anmeldezeiten folgende Unterlagen zum Sekretariat bringen, oder alternativ bis spätestens zum 02. April, 17:00 Uhr, in den Postkasten der Schule werfen oder per E-Mail senden an: sekretariat@gymnasium-rhauderfehn.de
- das nach der Online-Anmeldung automatisch generierte und unterschriebene PDF-Dokument (enthält den Barcode, den wir bei uns zur Anmeldung einscannen müssen)
- Kopie des letzten Zeugnisses
- Nachweis über den bestehenden Masernschutz (nach § 20 IfSG)
- Einverständniserklärung zur Zahlung der Begegnungstage (siehe verlinkte Informationsbroschüre oben)
- ggf. Nachweise zur Lernmittelausleihe (siehe unten)
Wichtig: Wenn Sie diese Unterlagen nach der Online-Anmeldung nicht zur Schule bringen/senden, ist Ihre Anmeldung nicht gültig, da wir u.a. den Barcode auf dem erzeugten PDF benötigen, um Ihre Daten einzulesen.
Anmeldezeiten/Abgabe der Unterlagen:
Wenn Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben oder befürchten, können Sie Ihr Kind alternativ aber auch in dem folgenden Zeitraum in der Schule anmelden, wir helfen dann bei der Bedienung des Links:
Zeitraum: Montag, 31. März, bis Mittwoch, 02. April 2025, jeweils zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr.
Ort: Sekretariat Albrecht-Weinberg-Gymnasium
Bringen Sie bitte mit:
- Kopie des letzten Zeugnisses
- Nachweis über einen bestehenden Masernschutz (nach § 20 IfSG)
- falls zutreffend, nötige Bescheinigungen für die Anmeldung zur Lernmittelausleihe:
- Wenn Sie Ihr Kind für die Lernmittelausleihe anmelden und mindestens 3 schulpflichtige Kinder haben, bezahlen Sie nur 80% Ausleihentgelt. Wir benötigen dafür entsprechende Nachweise (Schulbescheinigungen).
- Wenn Sie bestimmte Leistungen von Ämtern empfangen (siehe Anmeldeformular zur Lernmittelausleihe), können Sie von der Entgeltzahlung befreit werden. Dafür benötigen wir ebenfalls Nachweise (Bescheinigungen der Leistungsträger).
Das Jugendticket des Landkreises muss durch die Eltern direkt bestellt werden. Dies ist die Anleitung und hier geht es zum Antrag für das Jugendticket für das Schuljahr 25/26