Schulbuchausleihe

Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln – Allgemeine Informationen

Alle öffentlichen Schulen bieten den Eltern und den volljährigen Schülerinnen und Schülern an, Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts auszuleihen. Die Organisation der Ausleihe wird über den Runderlass „Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln“ (siehe auch Homepage des Kultusministeriums) geregelt.

Alle aktuellen Informationen für die Anmeldung zur Schulbuchausleihe, die Sie für das kommende Schuljahr 2026-27 benötigen, finden Sie links im Menü.

Wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr an der Schulbuchausleihe teilnehmen soll, ist es nötig, die Ausleihinformationen zur Kenntnis zu nehmen, die Anmeldeunterlagen vollständig ausgefüllt abzugeben sowie das Ausleihentgelt fristgerecht zu überweisen.

Allgemeine Informationen zur Lernmittelausleihe am Albrecht-Weinberg-Gymnasium Rhauderfehn finden Sie hier.

Zitat aus dem aktuell gültigem Erlass:

Wer sich für die Teilnahme entschieden hat, teilt dies der Schule mit und leistet die Zahlung des Entgelts innerhalb der gesetzten Frist. Wer die Frist nicht einhält, ist verpflichtet, alle Lernmittel selbst zu kaufen und dafür zu sorgen, dass sie zum Schuljahresanfang vorhanden sind.

  • fristgerechte Überweisung des Ausleihentgeltes auf das Konto DE27 2859 1654 0027 4895 10  bei der Volksbank eG Westrhauderfehn BIC: GENODEF1WRH; Empfänger: Albrecht-Weinberg-Gymnasium Rhauderfehn Kto.Inh.Land Niedersachsen
  • Eine Barzahlung ist nicht möglich.  

  • Hochladen in das Iserv-Aufgabenmodul des Kindes (Jahrgang 6-13 in 2026-2027)
  • Jahrgang 5 (Neuanmeldung): Onlineanmeldung und Abgabe der Unterlagen im Sekretariat
  • Anmeldung während des laufenden Schuljahrs: beim Sekretariat melden!

0%-Zahler sind verpflichtet, einen Nachweis zur Befreiung von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe vorzulegen. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen/aktuellen Leistungsbescheid (Stichtag 1.5. des Anmeldejahres) der entsprechenden Behörde/Stelle. Aus dem Bescheid muss hervorgehen, ob und welcher Betrag für den Monat Mai des Anmeldejahres gezahlt wurde. Diesen Bescheid müssen Sie der Anmeldung zur Schulbuchausleihe beifügen, ein Nachreichen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (Kontaktaufnahme vor Ablauf der Anmeldefrist nötig). Legen Sie uns möglichst keinen Wohngeldbescheid vor, da die Prüfung, ob durch Wohngeld Hilfebedürftigkeit vermieden wird, problematisch ist. Alle anderen Bescheide aus der Auflistung unten (0%-Zahler) werden ohne Prüfung anerkannt.

Das AWG Rhauderfehn bietet über die Anmeldung zur Schulbuchausleihe auch den Kauf von digitalen Schulbüchern (EBooks) an. Die Lizenz wird zentral über einen Benutzeraccount Ihres Kindes an dieses vergeben. Die Lizenz ist nicht übertragbar. Ihr Kind behält den Zugang bis zum Ablauf der Laufzeit.

Aus einer Lernmittelliste kann durch Ankreuzen individuell ausgewählt werden, was man ausleihen will. Das Ausleihentgelt berechnet sich individuell. Dies ist möglich in den Jahrgängen 11-13.

Alle SchülerInnen verpflichten sich, die Lernmittel pfleglich zu behandeln, damit eine Weiterausleihe möglich ist. Nach der Rückgabe der Schulbücher wird der Zustand auf Beschädigungen geprüft (z.B. Feuchtigkeit, Eintragungen, Risse etc.) und im Schadensfall schriftlich die Ersatzpflicht angefordert. Abweichungen von der durchschnittlichen Abnutzung aller Bücher mit der gleichen Ausleihanzahl gelten als Schaden und werden beanstandet. Feuchtigkeitsschäden werden aus hygienischen Gründen grundsätzlich beanstandet. Wird eine Beschädigung eines Buches verursacht, haften die SchülerInnen bzw. ihre Erziehungsberechtigten für den Schaden durch Zahlung des Zeitwertes des Buches (d.h. z.B. 2/3 des Neupreises nach einmaliger Ausleihe bzw. wenn die Ausleihanzahl nicht ermittelt werden kann, 1/3 des Neupreises nach zweimaliger Ausleihe). Hinweise zum Einbinden mit Schutzumschlägen finden Sie hier.

Alle Bücher des Ausleihpakets werden zusammen ausgeliehen, es können keine Einzelbücher herausgelassen werden und das Ausleihentgelt dafür gesenkt werden. Werden einzelne Bücher nicht gewünscht (z.B. Religion), brauchen diese Bücher nicht entgegengenommen werden, das Ausleihentgelt bleibt aber unverändert.

Wegen der vielfältigen Wahlmöglichkeiten wird das Verfahren der Einzelausleihe (im Gegensatz zur Paketausleihe bis Klasse 10) angewendet: Aus den zur Ausleihe angebotenen Büchern können durch Ankreuzen die Bücher einzeln ausgewählt werden, die ausgeliehen werden sollen. Der individuelle Ausleihbetrag muss selbstständig berechnet werden. Zur Anmeldung für die Ausleihe sind unbedingt der bekannte Ausleihvertrag und zusätzlich das Papier mit den ausgewählten Büchern bis zum Abgabetermin (siehe Homepage) abzugeben (nur so wissen wir, was ausgeliehen werden soll!). Spätere Abgabe der Anmeldeunterlagen ist möglich, führt aber möglicherweise zur verspäteten Ausgabe der Schulbücher im neuen Schuljahr. Die genauen Modalitäten entnehmen Sie bitte den Ausleihunterlagen für die Oberstufe.

Verlage bieten die EBook-Lizenz kostengünstiger an, wenn zusätzlich das Papierbuch angeschafft wird. Solche Lizenzen heißen „Printplus-Lizenz“. Sie können nur von Schulen bzw. Lehrkräften erworben werden.

Eine Abmeldung von der Schulbuchausleihe ist nicht nötig – Sie melden Ihr Kind einfach für das folgende Schuljahr nicht wieder an. Um Missverständnisse zu vermeiden, füllen Sie die entsprechenden Zeilen oben auf dem Anmeldeformular aus und geben dieses im Aufgabenmodul ab.
Wenn Ihr Kind im laufenden Schuljahr das Albrecht-Weinberg-Gymnasium Rhauderfehn verlässt, so erfolgt mit der Schulabmeldung automatisch auch die Abmeldung von der Schulbuchausleihe. Verlässt Ihr Kind die Schule im 1. Schulhalbjahr, erhalten Sie 50% des Ausleihentgeltes zurück (siehe Angabe der Kontoverbindung auf dem Schulwechselformular).

Wenn die Schule im Laufe des 1. Halbjahres verlassen wird, wird die Hälfte des Ausleihentgeltes zurückerstattet; ebenso bezahlt man nur die Hälfte, wenn man im zweiten Schulhalbjahr kommt. Beim Schulabmeldeformular des AWG Rhauderfehn haben Sie die Möglichkeit, ihre Kontodaten für eine Erstattung anzugeben, falls Sie Ausleihentgelt bezahlt haben. Bei Beendigung der Beteiligung am Ausleihverfahren müssen alle von der Schule entliehenen Lernmittel fristgerecht zurückgegeben werden.

Vorschäden können in den ersten 5 Tagen nach Buchausgabe formlos oder per Vordruck (Vorschadenmeldung) bei der Klassenlehrkraft gemeldet werden. Für vorhandene Schäden wird die ausleihende Person bei der Buchrückgabe nicht haftbar gemacht (siehe auch Ersatzpflicht).

Sie finden die Anmeldeunterlagen für jeden Schuljahrgang auf der Homepage des Albrecht-Weinberg-Gymnasiums Rhauderfehn. Melden Sie Ihr Kind für den Jahrgang zur Schulbuchausleihe an, das es wiederholen wird. Sollten sich kurzfristig vor den Sommerferien noch Änderungen ergeben, melden Sie sich schnellstmöglich beim Sekretariat, sodass die Anmeldung angepasst werden kann.

Legen Sie uns möglichst keinen Wohngeldbescheid vor, da die Prüfung, ob durch Wohngeld Hilfebedürftigkeit vermieden wird, problematisch ist. Alle anderen Bescheide aus der Auflistung oben bei 0%-Zahler werden ohne Prüfung anerkannt.

Das Ausleihentgelt muss ungekürzt bezahlt werden (Vollzahler). Dies ist der Normalfall. Es gibt Ausnahmen (siehe 80%-Zahler, 0%-Zahler).

Bei Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern sollen für jedes Kind nur 80% des von der Schule festgelegten Entgeltes für die Ausleihe erhoben werden; dabei müssen die Geschwister nicht SchülerInnen des Albrecht-Weinberg-Gymnasiums Rhauderfehn sein.

Wenn man Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeit Suchende), dem SGB VIII – Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) -, dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) oder dem Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2WoGG) empfangen, ist man von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Der Nachweis ist unbedingt bis zum Ablauf der Bezahlfrist (durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers – Stichtag: 01.05. des Anmeldejahres) zu erbringen.

Wichtig, wenn man nicht an der Ausleihe teilnehmen will:

In den Ausleihpaketen sind Printplus-Lizenzen enthalten, die nur Schulen/Lehrkräfte erwerben können, jedoch nicht Eltern/SchülerInnen. Diese sind kostengünstiger als „normale“ EBook-Lizenzen. Auch der Kauf von „normalen“ EBook-Lizenzen kann problematisch sein. Die Teilnahme an der Ausleihe wird deshalb empfohlen. 

Am Albrecht-Weinberg-Gymnasium Rhauderfehn kümmert sich um die praktische Umsetzung des Erlasses dieses Team:

  
StD‘ Britta Fokken
britta.fokken@gymnasium-rhauderfehn.eu
Koordination des Arbeitsbereichs Schulbuchausleihe
Schulassistent Christian Mettin
christian.mettin@gymnasium-rhauderfehn.eu
Schulbuchausgabe und -rücknahme, Ersatzpflicht
OStR‘ Anke Wessels
anke.wessels@gymnasium-rhauderfehn.eu
Ausleihmaterialien, Schulbuchausgabe und -rücknahme
Elternvertretung
vorstand.schulelternrat@gymnasium-rhauderfehn.eu
Grundsätze der Lernmittelausleihe